Auszug aus der Internetseite des Amtes Usedom-Süd:
Bekanntmachung der Gemeinde Koserow zum Beschluss Nr. GVKo-0096/25 vom 29.09.2025 über die Auslegung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanes Nr. 20 „Ferienhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ der Gemeinde Koserow
Die Gemeindevertretung Koserow hat in ihrer Sitzung am 29.09.2025 den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Ferienhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ in der Fassung von 06 - 2025 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs 1 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich
Der im Übersichtsplan gekennzeichnete Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 195 (teilweise) und 196/1 (teilweise) der Gemarkung Koserow, Flur 7, mit einer Gesamtfläche von ca. 3,0 ha. Das Plangebiet liegt am südöstlichen Ortseingang der Gemeinde Koserow an der Bundesstraße B 111.
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch die Auslegung der Vorentwurfsunterlagen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Ferienhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ in der Fassung von 06 - 2025 besteht aus: • der Planzeichnung, • der Begründung mit Ausführungen zu den Belangen des Natur- und Umweltschutzes.
Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt vom 01. Dezember 2025 bis einschließlich 09. Januar 2026 im Amtsgebäude des Amtes Usedom Süd, Markt 7, 17406 Usedom, zu den allgemein gültigen Öffnungszeiten.
Sie erhalten die Gelegenheit zur Einsicht in die Planunterlagen und zur Information über die Ziele und Zwecke der Planung. Hinweise und Anregungen können am Ort der Auslegung zur Niederschrift gebracht werden oder durch eine Stellungnahme, die an das Amt Usedom Süd, Fachdienst Bau zu richten ist, mitgeteilt werden.
Weiterhin können die Unterlagen auf der Internetseite des Amtes Usedom Süd eingesehen werden.