Kurabgabe 2026 beschlossen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Kurabgabe 2026 beschlossen

Die Gemeindevertretung tagte am 16.12. und nahm umfangreiche Beschlüsse zur Kurabgabe vor.

Die Kurabgabesatzung für das Jahr 2026 tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Damit gelten folgende Saisonzeiten und Abgabesätze:

  • Nebensaison (01.01.-31.03. sowie 01.11.-31.12.): 3,30 €

  • Hauptsaison (01.04.-31.10.): 3,70 €

Die Jahreskurabgabe für Zweitwohnungsbesitzer bzw. -inhaber sowie Dauercamper bzw. Dauerlieger beträgt 124,20€.

Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren).

Weiterhin enthalten ist die integrierte Nutzung von Bahn, so dass alle Inhaber einer UsedomCard (außer beruflich befreite Gäste) aus Koserow diese Mobilitätsleistung ticketfrei nutzen können. Alle Einwohner erhalten wie gewohnt Ihre persönliche UsedomCard mit den gleichen Leistungen wie die Übernachtungs- und Tagesgäste.

Die neuen Tarife für die kommende Saison hat die Kurverwaltung bereits im Online-Kurtaxsystem AVS hinterlegt und freigeschaltet. Die aktualisierten Satzungen werden zeitnah auf allen öffentlichen Seiten hochgeladen.

Bitte beachten Sie, dass ab 01.01.2026 die Gäste, die aufgrund eines beruflichen Aufenthaltes von der Kurtaxzahlung befreit sind, keine kostenfreien ÖPNV-Leistungen mehr erhalten. Die Meldescheine können nur noch per Online-Verfahren mittels AVS ausgestellt werden. Manuelle Meldescheine dürfen für die Ausstellung von Kurkarten für beruflich befreite Gäste nicht mehr genutzt werden! Sollten Sie noch das manuelle Verfahren nutzen und Gäste mit beruflichem Hintergrund beherbergen, so erfolgt die Anmeldung direkt in der Kurverwaltung!

Die Gemeindevertretung beschloss weiterhin, die Regelung zur Befreiung von Verwandten 1. Grades aus den Vorjahren fortzuführen. Wie gewohnt, erhalten auf Antrag in der Kurverwaltung, 4 Verwandte 1. Grades pro Haushalt (mit gemeldetem Hauptwohnsitz) für einen Zeitraum von maximal 10 Tagen eine kostenlose Kurkarte inkl. ÖPNV-Nutzung.

Die Gemeinde wird in den Haushalt 2026 die finanziellen Erstattungen einplanen. Die Kosten für die kostenlose ÖPNV-Nutzung aller Einheimischen belaufen sich auf ca. 75.000 Euro in 2026. Die Erstattung der Verwandten 1. Grades sind weitere 10.000 Euro, die die Gemeinde finanziell trägt.