Feuerwerk in Koserow | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Feuerwerk in Koserow

Feuerwerkskörper der Kategorie F2 mit Knallwirkung, sogenannte Böller, dürfen im gesamten Ort außer dem alten Ortskern (rund um die Kirche) nur zwischen Silvester (Dienstag) 18 Uhr und dem Neujahrstag (1. Januar) 1 Uhr abgebrannt werden.

Bei der Verwendung von Leuchtraketen der Kategorie F2 ist besondere Vorsicht geboten. Sie dürfen am Dienstag und Mittwoch gezündet werden. Hierbei gilt jedoch ein Abstand von mindestens 200 Metern (Luftlinie) von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen.

Zur Kategorie F2 zählt das klassische Silvesterfeuerwerk. Diese Feuerwerkskörper dürfen ausschließlich nur im Freien benutzt und nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Eine Benutzung ist ebenfalls erst ab 18 Jahren erlaubt.

Regeln für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Es gelten die folgenden Regeln:

  • In der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, dürfen Feuerwerkskörper nur in genügendem Abstand und unter Berücksichtigung der Windrichtung abgebrannt werden (für Raketen mindestens 200 Meter und im Übrigen mindestens 50 Meter Abstand).

  • Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.

  • Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen Personen unter 18 Jahren nicht überlassen werden. Diese Personen dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 auch nicht am 31. Dezember und 1. Januar abbrennen.

  • Das Abbrennen von Notsignalen sowie das Verschießen von Leucht- und Signalmunition aus einer Schreckschuss-, Signal- oder Reizstoffwaffe ist nur in Notsituationen zulässig und als „Silvesterknallerei“ verboten. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Haftung bei Fahrlässigkeit

Bei Bränden, die durch Fahrlässigkeit verursacht worden sind, haftet der Verursacher für den gesamten Schaden. Er kann darüber hinaus wegen fahrlässiger Brandstiftung mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.